Liebe Kundinnen und Kunden
Auch im Lockdown sind wir weiterhin für Sie da!
Um einen optimalen Hygieneschutz zu gewährleisten, bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Kontaktlinsen können nicht angepasst werden! Nachbestellungen sind aber weiterhin möglich und können abgeholt werden.
Zur Terminabsprache rufen Sie uns einfach in den Geschäftszeiten an. Sie können uns auch eine WhatsApp schreiben oder eine E-Mail senden.
Wir sind sehr gerne für Sie da!!!
Hier unsere Kontaktdaten:
Telefonnummer: 02302-972700
Handy-Nr. 0171-1731313
E-Mail: info@optik-hake.de
Geschäftszeiten:
Montags – Freitags, von 9:30 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Samstags von 9:30 bis 13:00 Uhr
Bleiben Sie gesund!!!
Ihr Optik Hake Team
Brillengestelle und Kontaktlinsen von Ihrem Optiker Hake
Ihre Sehkraft liegt uns am Herzen. Setzen Sie auf Qualität, Service und Erfahrung in der Auswahl des Augenoptikers. Wir von Optik Hake bieten Ihnen das komplette Paket in Sachen rundum Service. Angefangen von der Beratung über dem fertigem Produkt bis hin zu nachträglichen Service-Leistungen wie zum Beispiel Reinigung, Anpassung und vieles mehr.
Sie suchen Damen-, Herren-, und Kinderbrillen sowie Sonnenbrillen und Sportbrillen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen ein ausgewähltes Sortiment, welches bei anderen Optikern nur schwer zu bekommen ist. Denn wir legen viel Wert auf qualitative hochwertige Materialien.
Ihr Augenoptiker Hake.
Faire Preise, zu fairem Service
Nutzen Sie unserem Preisvergleichsservice gleich jetzt.
Sie haben ein Angebot von einem Optiker und möchten gerne wissen ob Sie gut beraten wurden? Hält das Gestell was es verspricht? Wie gut sind die Brillengläser wirklich? Zahle ich ggf. zu viel?
Wir von Optik Hake lassen Sie hinter die Kulissen schauen und verraten Ihnen wie es ggf. besser bzw. günstiger geht.
Änderung beim Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz
Seit April 2017 gibt es wieder unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse eine Zuzahlung zur Brille!
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie
1. nach ICD 10-GM 2017 aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 oder
2. einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen. Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
An dem Anspruch für Minderjährige Versicherte ändert sich nichts.
(Quelle: Augenoptiker-Verband NRW)
Wenn Sie also Brillenwerte von 6 Dioptrien oder höher haben, oder eine Hohrnhautverkrümmung von über 4 Dioptrien können Sie sich über einen Zuschuss der Krankenkassen freuen.
Wichtig dabei. Es muss eine Verordnung durch den Augenarzt erfolgen.